Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Sozialministerium Baden-Württemberg lässt derzeit auf seiner Homepage verlautbaren, dass ab Mitte Mai 2021 die in § 4 Abs. 1 Nr. 4 b) der Corona-ImpfVO als Berechtigte der 3. Priorisierungsgruppe genannten Berufsgruppen geimpft werden können. Voraussetzung ist, dass es sich bei den Angehörigen dieser Berufsgruppen um Personen handelt, die „in besonders relevanter Position […] In der Justiz und Rechtspflege tätig sind“.

Wir vertreten offensiv die Auffassung, dass alle Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nur für diese können wir als Berufsverband von Richtern und Staatsanwälten sprechen) im täglichen Präsenzbetrieb „kontaktgefährdet“ und „besonders relevant“ sind.

Zeitgleich mit dieser Mail haben wir das Justizministerium sowie die Chefpräsidenten der Obergerichte und die Generalstaatsanwälte aufgefordert, für eine großzügige Erteilung der erforderlichen Impfberechtigungsbescheinigungen Sorge zu tragen. Jede andere Handhabung würde zu nicht zu vermittelnden Diskrepanzen im Vergleich mit anderen gleichrangigen Berufsgruppen führen, (z. B. Rechtsanwälte, die überdies befugt sind, die erforderlichen Berechtigungsscheine für sich selbst sowie für alle kanzleiangehörigen Mitarbeiter zu erteilen oder mit Wahlhelfern, deren nächste größere Betätigung im Land die im September 2021 stattfindende Bundestagswahl sein wird).

Kolleginnen und Kollegen, die Interesse an einer Corona-Schutzimpfung haben, sollten daher umgehend bei ihren Dienstvorgesetzten die notwendigen Berechtigungsbescheinigungen (Mustervordurch abrufbar unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung_4_Prio-3.pdf) beantragen, um baldmöglichst einen Impftermin wahrnehmen zu können, sobald die Berechtigungsgruppe tatsächlich eröffnet ist.

Die in Presseberichten angesprochenen betrieblichen Impfungen befinden sich aktuell im Pilotstadium. Landesweit werden drei Pilotprojekte betrieben, nämlich bei 2 gewerblichen Unternehmen und bei den Justizstandorten im Landgerichtsbezirk Stuttgart. Ob und gegebenenfalls wann das Justiz-Pilotprojekt landesweit ausgerollt werden kann, lässt sich den Presseberichten nicht hinreichend sicher entnehmen. Wir empfehlen daher den impfwilligen Kolleginnen und Kollegen, die genannten Berechtigungsscheine einzuholen statt tatenlos auf die offenbar unsichere Option einer betrieblichen Impfung zu warten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen,

Wulf Schindler