Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. am

Freitag, den 16. Oktober 2020 um 10.00 Uhr s.t.

Stadthalle Remseck,

Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar

kündigen wir an und laden alle Mitglieder ein.

 

Vorläufige Tagesordnung

10.00 Uhr Begrüßung
 
  1. Grußwort des Oberbürgermeisters
  2. Bericht des Vorsitzenden
  3. Kassenbericht
  4. Bericht des Kassenprüfers
  5. Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5
  6. Antrag zur Änderung des Vereinsnamens
  7. Antrag zur Satzungsänderung
  8. Antrag auf Beitragserhöhung
  9. Antrag zur Kooperation mit dem Seniorenverband
  10. Aussprache zu Nr. 7 bis 10
  11. Beschlussfassung zur Änderung des Vereinsnamens
  12. Beschlussfassung zur Satzungsänderung
  13. Beschlussfassung zur Beitragserhöhung
  14. Beschlussfassung zur Kooperation mit dem Seniorenverband
  15. Bestellung des Kassenprüfers
  16. Entlastung des Vorstandes
  17. Verschiedenes
12:00 Uhr Gelegenheit zur Diskussion mit dem Justizminister des Landes Baden-Württemberg zu aktuellen justizpolitischen Themen

 

Hinweise:

  • Ein öffentlicher Teil wird dieses Jahr aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Sondersituation nicht stattfinden.
  • Mitglieder können auch ohne Anwesenheit am Verhandlungsort ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abgeben. Ein entsprechender Stimmzettel ist als Anlage beigefügt. Ferner besteht die Möglichkeit, seine Stimme durch eine Vertreterin oder einen Vertreter abzugeben. Ein präsenter Kollege/eine präsente Kollegin kann bis zu 24 andere Mitglieder vertreten. Die entsprechende Vollmacht mit weiteren Erläuterungen ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
  • Der Veranstaltungsort bietet auch unter Corona-Bedingungen ausreichend Raum, um bis zu 150 Personen eine persönliche Teilnahme zu ermöglichen.
  • Insbesondere soll auf die Gelegenheit hingewiesen werden, mit unserem Justizminister ins Gespräch zu kommen und eine lebendige Diskussion zu führen.
  • Die jeweiligen Satzungsänderungen sind als Anträge beigefügt.   

 

Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.

 

Mit freundlichen kollegialen Grüßen,