Der DRB BW begrüßt die vorgesehene Gesetzesänderung zur Anpassung des Familienzuschlags für bestimmte Teilzeitbeschäftigte in Umsetzung einer Entscheidung des VerfGH Baden-Württemberg.
Hier finden Sie unsere Stellungnahme im Wortlaut.
Der DRB BW begrüßt die vorgesehene Gesetzesänderung zur Anpassung des Familienzuschlags für bestimmte Teilzeitbeschäftigte in Umsetzung einer Entscheidung des VerfGH Baden-Württemberg.
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