16.04.24

Allgemeine Informationen

Wir informieren Sie:
Zu justizpolitischen Themen, zu Fragen, die Sie über die tägliche Arbeit hinaus betreffen, Ihren Beruf und Ihr berufliches Umfeld. Sowohl aus Ihrem dienstlichen Bezirk als auch aus dem Land und aus bundesweiter Sicht halten wir Sie auf dem Laufenden. Und wir laden sie ein, an der Diskussion zu diesen Themen und der Weiterentwicklung von Ideen mitzuwirken. Das DRB-Forum, ein Internet-Fachforum, an welchem nur Mitglieder teilnehmen können, steht Ihnen hierfür ebenso zur Verfügung, wie die aktuellen Internetseiten des DRB (www.drb.de) oder unseres Verbandes (www.drb-bw.de). Ihre Bezirks- oder Fachgruppe sorgt dafür, dass Sie alle wichtigen Nachrichten und Informationen erhalten. Hierzu zählt als grundlegende Zeitschrift die Deutsche Richterzeitung. In dieser finden Sie Aufsätze und Beiträge zu Themen unseres Berufsstandes in Deutschland aber auch darüber hinaus. Seit Jahrzehnten ist die DRiZ nicht nur das Publikationsmedium unseres Verbandes, sondern aufgrund ihrer Ausgewogenheit und fachlichen Qualität eine der anerkannten juristischen Fachzeitschriften. Über das aktuelle Justizgeschehen in Baden-Württemberg informiert Sie unsere Landesverbandszeitung, die Mitteilungen. In ihr finden Sie nicht nur Berichte über die Aktivitäten des Landesverbandes und seiner Ortsvereine, sondern Artikel und Kommentare zu verschiedenen, auf Landesebene angesiedelten Fachthemen, wie etwa der Besoldung oder Versorgung.
Ergänzend zu unseren Bundes- und Landeszeitungen erhalten Sie laufend Kurzinformationen zu aktuellen Einzelvorgängen. Daneben lädt Sie Ihre Bezirks- oder Fachgruppe zu Veranstaltungen ein, die auf dieser Ebene stattfinden. Das können sein gesellige Treffen im Kollegenkreis, wie etwa der örtliche Stammtisch, oder an Fachthemen gebundene Begegnungen und Diskussionen. Zu Veranstaltungen anderer Bezirksgruppen sind Sie ebenfalls eingeladen.
Wir stehen Ihnen zur Seite:
Es kann Situationen geben, in denen Sie sich wehren müssen, weil Sie beleidigt oder verleumdet werden oder weil Ihre Rechte missachtet werden ( z.B. durch rechtswidrige Beihilfe-
kürzungen oder Beurteilungen). In derartigen Fällen wird Sie der Verband nicht nur unterstützen und beraten, sondern Ihnen - wenn ein übergeordnetes Interesse vorliegt - auch im
Einzelfall Rechtsschutz für ein notwendiges Gerichtsverfahren gewähren. Versicherungsschutz für Richter & Staatsanwälte
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz:
Wir haben verschiedene Versicherer aufgefordert, uns Angebote zu erstellen, um die speziellen Risiken unseres Berufes zu versichern. Mit dem günstigsten Versicherer haben wir eine
Vereinbarung geschlossen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, wenden Sie sich an die Geschäftsstelle unseres Verbandes. Dort erhalten Sie dann die Telefonnummern und die Ansprechpartner der Versicherung. Wir geben Ihre Daten nicht vorab an die Versicherung weiter, sondern erst im Versicherungsfall. Vom ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft an sind Sie über
den Verein der Richter und Staatsanwälte automatisch und ohne weitere Kosten basisversichert (Schlüsselverlust, Diensthaftpflicht, Vermögensschäden).
Wir wollen, dass Sie Ihren Beruf als Richter und Staatsanwälte entscheidungsfreudig und unbefangen ausüben. Die Gewissheit, von Betroffenen und dem Dienstherrn nicht ohne Weiteres persönlich haftbar gemacht werden zu können, ist für ein freies Wirken unverzichtbar.
Dem hat der Gesetzgeber durch seine Konstruktion der Amtshaftung Rechnung getragen.
Dennoch: Ein Nullrisiko gibt es auch für uns nicht. Drei Bereiche haben sich, auch wenn Schadensmeldungen selten sind, als mögliche und unangenehme Haftungsquellen herausgestellt:
1.) Auch Richtern und Staatsanwälten passieren manchmal Missgeschicke. Weil sie immer nur ihre Fälle im Kopf haben, richten sie fahrlässig Schäden im Gebäude an, lassen dienstliche Gerätschaften wie Handys, Diktiergeräte oder Notebooks fallen, rennen Kollegen oder das rechtsuchende Publikum um und verursachen Unfälle auf ihrem Weg zu Ortsterminen
und Fortbildungsveranstaltungen. Hier kann eine dienstliche Haftpflichtversicherung den
Ungeschickten vor wirtschaftlichen Folgen bewahren.
Mit der Mitgliedschaft bei uns sind Sie gegen dienstlich verursachte Personen- und Sachschäden haftpflichtversichert, und zwar ohne Selbstbehalt bei der DBV. Die Versicherungssumme beträgt 10.000.000,- € je Schadensfall. In diesem Rahmen kann Ihre eigene
Versicherung damit entfallen, aber natürlich nicht Ihre Privathaftpflichtversicherung.
2.) Und manchmal sind Richter und Staatsanwälte sind sogar schusselig. Sie verlegen, verlieren oder verbummeln Gegenstände, die sie täglich mit sich herumtragen. Handelt es sich dabei um den Schlüsselbund, an dem auch die Öffner der dienstlichen Türen hängen, kann das den Saumseligen teuer zu stehen kommen: Eine fünfstellige Rechnung für das Aus-
wechseln aller gleich schließenden Schlösser ist bei großen Gebäuden durchaus möglich. Mancher verfügt sogar über Schlüssel zu mehreren Gebäuden oder Schließkreisen, was den
Aufwand weiter in die Höhe treibt.
Kraft Ihrer Mitgliedschaft im Verein der Richter und Staatsanwälte besteht für Sie eine Schlüsselversicherung mit einer Deckungssumme von 50.000,- €. Versicherer ist die DBV.
Im Schadensfall trifft Sie keine Selbstbeteiligung. Eine private Versicherung können Sie kündigen, soweit die Versicherung sich auf Dienstschlüssel bezieht und soweit die Versiche-
rungssumme nicht über 50.000,- € hinausgeht, was aber kaum nötig sein dürfte.
3.) Schließlich können Richter und Staatsanwälte Fehler bei der Arbeit machen, die zu einem Vermögensschaden führen. Sofern das außerhalb der Spruchtätigkeit passiert, kann daraus
ein Haftungsfall werden: Das von dem Geschädigten in Anspruch genommene Land nimmt den schadenstiftenden Kollegen in Regress, wenn er grob fahrlässig gehandelt hat. Dies kann bei besonderer Sorglosigkeit im Zuge von Ermittlungshandlungen, (Termins-) Verfügungen, Eilanordnungen, Insolvenz-, Register- und Nachlasssachen sowie Aufsichts- und
Prüftätigkeiten der Fall sein. Neben dienstlichen Pflichtverletzungen kann eine (primäre) Haftung aus Fehlern bei genehmigten Nebentätigkeiten wie Schiedsgerichten, außergerichtlichen Mediationen etc. eintreten. Um diese Risiken aufzufangen haben wir für jedes Mitglied unseres Verbandes eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, jedoch begrenzt auf eine Versicherungssumme von 50.000,00 €. In dieser Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung je Schadensereignis 10%, höchstens jedoch 100,00 €.

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