Sie sind hier:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)
wird am
Freitag, den 30. Juni 2023 um 10.00 Uhr s.t.
Haus der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal
Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart
stattfinden.
Vorläufige Tagesordnung
10.00 Uhr Verbandsinterner Teil
Begrüßung
Grußwort des Oberbürgermeisters (angefragt)
Bericht des Vorsitzenden
Kassenbericht
Bericht des Kassenprüfers
Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5
Bestellung des Kassenprüfers
Antrag zur Sachspende an die Generalstaatsanwaltschaft Kiew
Aussprache zu Nr. 8
Beschlussfassung zum Antrag Ziffer 8
Entlastung des Vorstandes
Verschiedenes
13:30 Uhr Öffentlicher Teil
Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden
Grußworte
Ansprache der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Marion Gentges zu aktuellen justizpolitischen Themen
Podiumsdiskussion zum Thema
„Justiz - Quo Vadis? - Stellung, Ansehen und Besoldung -
I. Antrag zu Ziffer 8 der Tagesordnung:
Die Mitgliederversammlung des Deutscher Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW) möge beschließen:
Antrag:
„Die Mitgliederversammlung möge beschließen, eine Sachspende im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro zu Händen von Herrn Oberstaatsanwalt Klaus Hoffmann, Staatsanwaltschaft Freiburg, in seiner Funktion als Senior Prosecutor Atrocity Crimes Adivisory Group zur Unterstützung des Generalstaatsanwalts der Ukraine bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte und sonstiger staatlicher russischer Stellen im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine zu leisten, und zwar in Form von Hilfsmitteln wie Laptops, Druckern, Digitalkameras, rechtsmedizinische Ausrüstung u. ä., die Oberstaatsanwalt Hoffmann nach Maßgabe einer ihm von der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine übermittelten Liste in Absprache mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland auswählt und über das Auswärtige Amt in die Ukraine verbringen lässt.“
Begründung:
Der DRB BW möchte mit der Sachspende die Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen von Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte und sonstiger staatlicher russischer Stellen im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine unterstützen.
Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.
Einladung zur Mitgliederversammlung 2022
Zur Mitgliederversammlung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg e.V. (DRB BW) am
Freitag, den 24. Juni 2022 um 10.00 Uhr s.t.
im Veranstaltungssaal des Theaters Freiburg,
Bertoldstraße 46, 79908 Freiburg
laden wir alle Mitglieder herzlich ein.
Tagesordnung
10.00 Uhr Verbandsinterner Teil
1. Begrüßung
2. Grußworte
3. Bericht des Vorsitzenden
4. Kassenbericht
5. Bericht des Kassenprüfers
6. Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5
7. Bestellung des Kassenprüfers
8. Entlastung des Vorstandes
9. Beitragsermäßigungen für Assessoren und Assessorinnen
10. Verschiedenes
13.30 Uhr Öffentlicher Teil
1. Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden
2. Grußworte
3. Ansprache der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Gentges zu aktuellen justizpolitischen Themen
15.00 Uhr Festvortrag des Generalbundesanwalts Dr. Peter Frank „Strafverfolgung in Zeiten des Terrorismus“
16.30 Uhr Ausklang
Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.
Ankündigung der Mitgliederversammlung 2021
Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. am
Freitag, den 24. September 2021 um 10.00 Uhr s.t.
Haus der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal
Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart
kündigen wir an und laden alle Mitglieder ein.
Vorläufige Tagesordnung
10:00 Uhr Verbandsinterner Teil
Begrüßung
Grußwort des Oberbürgermeisters
Bericht des Vorsitzenden
Kassenbericht
Bericht des Kassenprüfers
Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5
Antrag zur Änderung des Vereinsnamens
Antrag zur Satzungsänderung
Antrag auf Beitragserhöhung
Antrag zur Kooperation mit dem Seniorenverband
Aussprache zu Nr. 7 bis 10
Beschlussfassung zur Änderung des Vereinsnamens
Beschlussfassung zur Satzungsänderung
Beschlussfassung zur Beitragserhöhung
Beschlussfassung zur Kooperation mit dem Seniorenverband
Bestellung des Kassenprüfers
Entlastung des Vorstandes
Vorstellung der Kandidaten zur Wahl des geschäftsführenden Vorstands
Aussprache zu 18.
Verschiedenes
13:15 Uhr Bekanntgabe des Wahlergebnisses
13:30 Uhr Öffentlicher Teil
Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden
Grußwort der Stadt Stuttgart (angefragt)
Grußworte
Ansprache der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Marion Gentges zu aktuellen justizpolitischen Themen mit anschließender Podiumsdiskussion
Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.
Der Veranstaltungsort bietet auch unter Beachtung der Corona-VO ausreichend Raum, um ein persönliche Teilnahme der Mitglieder zu gewährleisten. -
I. Antrag zu Ziffer 7 der Tagesordnung:
Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge beschließen:
Der Name des Vereins lautet zukünftig:
„Deutscher Richterbund Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)“
Begründung:
Wie bereits mehrfach erörtert versprechen wir uns davon eine bessere Medienwirkung. Außerdem wird der Verbandscharakter unseres Vereins verdeutlicht. Eine Änderung der Rechtsform geht damit nicht einher.
II. Antrag zu Ziffer 8 der Tagesordnung:
Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge beschließen:
Die Satzung in der Fassung vom 24.06.2016 wird wie folgt geändert:
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Satzung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)“
§ 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
In der Überschrift wird vor dem Wort „Sitz“ das Wort „Name“ eingefügt.
Dem Wortlaut des § 2 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:
„1. Der Verein führt den Namen „Deutscher Richterbund Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)“.
Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden Absätze 2 bis 4.
§ 3 wird wie folgt geändert:
Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
„4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten (Anschrift, E.Mail-Adresse) sowie der Bankverbindung (bei Bankeinzug) mitzuteilen.“
Die Absätze 4 und 5 werden Absätze 5 und 6.
Begründung:
Die Satzungsänderung beruht im Wesentlichen auf der beschlossenen Namensänderung.
Die Änderung des § 3 dient der Sicherstellung, dass keine unrichtigen Daten verwendet werden.
III. Antrag zu Ziffer 9 der Tagesordnung:
Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge beschließen:
„Die Beitragspflicht für Pensionäre und Pensionärinnen beträgt ab dem Jahr, das dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Seniorenverband des öffentlichen Dienstes BW folgt
bei Bezug der DRiZ: 145,00 €,
ohne Bezug der DRiZ: 120,00 €.
Begründung:
Der Verein beabsichtigt, beim Seniorenverband öffentlicher Dienst BW eine sog. „Fördermitgliedschaft“ zu beantragen. Damit können die pensionierten Mitglieder des Vereins die außergerichtliche Beratung des Seniorenverbandes in Beihilfe-, Versorgungs- und Versicherungsfragen in Anspruch nehmen. Hierfür hat der Verein für jedes pensionierte Mitglied einen Betrag von (derzeit) 2,00 € monatlich, jährlich 24,00 €, abzuführen.
Eine Mitgliedschaft des Vereins im BBW und DBB ist mit der Fördermitgliedschaft nicht verbunden.
IV. Antrag zu Ziffer 10 der Tagesordnung:
Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge beschließen:
Der Verein beantragt beim Seniorenverband des öffentlicher Dienst BW die sog. „Fördermitgliedschaft“. Eine Mitgliedschaft beim BBW und DBB ist ausgeschlossen.
Begründung:
Auch für pensionierte Kolleginnen und Kollegen sind die Aktivitäten des Vereins bereits derzeit vorteilhaft. Sie nehmen z.B. an Besoldungserhöhungen teil, wofür sich der Verein auch in Zukunft mit aller Kraft einsetzen wird. Auch im Beihilfebereich kommen Erfolge des Vereins auch pensionierten Kolleginnen und Kollegen zugute.
Der weiteren Unterstützung pensionierter Kolleginnen und Kollegen soll die Fördermitgliedschaft im Seniorenverband Baden-Württemberg nutzen. Vgl. die Begründung zu III.
Der Gesamtvorstand schlägt folgende Kandidat*innen zur Wahl des Vorsitzes des Landesverbandes und der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vor:
Zur Wahl des Vorsitzenden:
Schindler, Wulf Vors. Richter am LG Landgericht Tübingen
Zur Wahl der weiteren Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes:
Albrecht, Andreas Richter am Landgericht Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
Brilla, Andreas Direktor des Amtsgerichts Amtsgericht Sinsheim
Deutscher, Raphael Richter am Sozialgericht Sozialgericht Reutlingen
Dr. Krämer, Esther Richterin am Landgericht Landgericht Stuttgart
Kühl, Hanna Richterin am Landgericht Landgericht Mannheim (ab 01.09.21)
Dr. Lösch, Susanne Richterin am Landgericht LG Mannheim
Rilling, Johanna Richterin Landgericht Stuttgart
Selg, Ulrike Richterin am Oberlandesgericht OLG Stuttgart
Dr. Stoiber, Christopher Staatsanwalt StA Stuttgart
Tresenreiter, Wolfgang Vorsitzender Richter am Landgericht LG Ulm
Wagner, Markus, Oberstaatsanwalt GenStA Stuttgart
Werner, Christine Direktorin des Amtsgerichts AG Ulm
Winkelmann, Norbert Vorsitzender Richter am Landgericht (waVR) LG Stuttgart
Dr. Wußler, Sebastian Direktor des Amtsgerichts Amtsgericht Bühl
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
leider müssen wir unsere für übermorgen, den 16.10.2020, 10:00 h geplante Jahresmitgliederversammlung in Remseck absagen.
Die Corona-Fallzahlen haben sich im Landkreis Ludwigsburg und in der Stadt Remseck in den letzten Tagen so steil nach oben entwickelt, dass die Durchführung der Mitgliederversammlung nicht mehr zu vertreten wäre.
Wir bedauern diesen Schritt sehr, halten ihn jedoch für unvermeidlich.
Die derzeitige Dynamik des Infektionsgeschehens macht es unwahrscheinlich, dass uns dieses Jahr noch eine Mitgliederversammlung in Form einer Präsenzsitzung gelingen könnte. Wir werden daher prüfen, die Mitgliederversammlung digital als Online-Veranstaltung durchführen zu können, auch wenn wir die persönliche Begegnung mit Ihnen sehr bevorzugen würden. Wir werden Sie schnellstmöglich über unser weiteres Vorgehen unterrichten.
Im Namen des gesamten geschäftsführenden Vorstands verbleibe ich mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen, dass Sie alle gesund bleiben mögen,
Wulf Schindler
- Vorsitzender -
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)
wird am
Freitag, den 30. Juni 2023 um 10.00 Uhr s.t.
Haus der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal
Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart
stattfinden.
Vorläufige Tagesordnung
10.00 Uhr Verbandsinterner Teil
Begrüßung
Grußwort des Oberbürgermeisters (angefragt)
Bericht des Vorsitzenden
Kassenbericht
Bericht des Kassenprüfers
Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5
Bestellung des Kassenprüfers
Antrag zur Sachspende an die Generalstaatsanwaltschaft Kiew
Aussprache zu Nr. 8
Beschlussfassung zum Antrag Ziffer 8
Entlastung des Vorstandes
Verschiedenes
13:30 Uhr Öffentlicher Teil
Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden
Grußworte
Ansprache der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Marion Gentges zu aktuellen justizpolitischen Themen
Podiumsdiskussion zum Thema
„Justiz - Quo Vadis? - Stellung, Ansehen und Besoldung -
I. Antrag zu Ziffer 8 der Tagesordnung:
Die Mitgliederversammlung des Deutscher Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW) möge beschließen:
Antrag:
„Die Mitgliederversammlung möge beschließen, eine Sachspende im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro zu Händen von Herrn Oberstaatsanwalt Klaus Hoffmann, Staatsanwaltschaft Freiburg, in seiner Funktion als Senior Prosecutor Atrocity Crimes Adivisory Group zur Unterstützung des Generalstaatsanwalts der Ukraine bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte und sonstiger staatlicher russischer Stellen im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine zu leisten, und zwar in Form von Hilfsmitteln wie Laptops, Druckern, Digitalkameras, rechtsmedizinische Ausrüstung u. ä., die Oberstaatsanwalt Hoffmann nach Maßgabe einer ihm von der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine übermittelten Liste in Absprache mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland auswählt und über das Auswärtige Amt in die Ukraine verbringen lässt.“
Begründung:
Der DRB BW möchte mit der Sachspende die Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen von Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte und sonstiger staatlicher russischer Stellen im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine unterstützen.
Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.