27.06.23

Alle Veranstaltungen im Überblick

Veranstaltungen

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)

wird am

Freitag, den 30. Juni 2023 um 10.00 Uhr s.t.

 Haus der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal

Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart

stattfinden.

Vorläufige Tagesordnung

10.00 Uhr Verbandsinterner Teil

  1. Begrüßung

  2. Grußwort des Oberbürgermeisters (angefragt)

  3. Bericht des Vorsitzenden

  4. Kassenbericht

  5. Bericht des Kassenprüfers

  6. Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5

  7. Bestellung des Kassenprüfers

  8. Antrag zur Sachspende an die Generalstaatsanwaltschaft Kiew

  9. Aussprache zu Nr. 8

  10. Beschlussfassung zum Antrag Ziffer 8

  11. Entlastung des Vorstandes

  12. Verschiedenes

 

13:30 Uhr Öffentlicher Teil

  1. Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden

  2. Grußworte

  3. Ansprache der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Marion Gentges zu aktuellen justizpolitischen Themen

  4. Podiumsdiskussion zum Thema

„Justiz - Quo Vadis? - Stellung, Ansehen und Besoldung -

I. Antrag zu Ziffer 8 der Tagesordnung:

Die Mitgliederversammlung des Deutscher Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW) möge beschließen:

Antrag:

„Die Mitgliederversammlung möge beschließen, eine Sachspende im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro zu Händen von Herrn Oberstaatsanwalt Klaus Hoffmann, Staatsanwaltschaft Freiburg, in seiner Funktion als Senior Prosecutor Atrocity Crimes Adivisory Group zur Unterstützung des Generalstaatsanwalts der Ukraine bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte und sonstiger staatlicher russischer Stellen im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine zu leisten, und zwar in Form von Hilfsmitteln wie Laptops, Druckern, Digitalkameras, rechtsmedizinische Ausrüstung u. ä., die Oberstaatsanwalt Hoffmann nach Maßgabe einer ihm von der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine übermittelten Liste in Absprache mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland auswählt und über das Auswärtige Amt in die Ukraine verbringen lässt.“

Begründung:

Der DRB BW möchte mit der Sachspende die Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen von Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte und sonstiger staatlicher russischer Stellen im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine unterstützen.

Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

Zur Mitgliederversammlung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg e.V. (DRB BW) am

Freitag, den 24. Juni 2022 um 10.00 Uhr s.t.
im Veranstaltungssaal des Theaters Freiburg,
Bertoldstraße 46, 79908 Freiburg

laden wir alle Mitglieder herzlich ein.

Tagesordnung


10.00 Uhr    Verbandsinterner Teil

1. Begrüßung

2. Grußworte

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Kassenbericht

5. Bericht des Kassenprüfers

6. Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5

7. Bestellung des Kassenprüfers

8. Entlastung des Vorstandes

9. Beitragsermäßigungen für Assessoren und Assessorinnen

10. Verschiedenes


13.30 Uhr    Öffentlicher Teil

1. Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden

2. Grußworte

3. Ansprache der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Gentges zu aktuellen justizpolitischen Themen

15.00 Uhr    Festvortrag des Generalbundesanwalts Dr. Peter Frank „Strafverfolgung in Zeiten des Terrorismus“

16.30 Uhr     Ausklang
Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.

Ankündigung der Mitgliederversammlung 2021

Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. am

Freitag, den 24. September 2021 um 10.00 Uhr s.t.

Haus der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal

Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart

kündigen wir an und laden alle Mitglieder ein.

Vorläufige Tagesordnung

10:00 Uhr Verbandsinterner Teil

Begrüßung

Grußwort des Oberbürgermeisters

Bericht des Vorsitzenden

Kassenbericht

Bericht des Kassenprüfers

Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5

Antrag zur Änderung des Vereinsnamens

Antrag zur Satzungsänderung

Antrag auf Beitragserhöhung

Antrag zur Kooperation mit dem Seniorenverband

Aussprache zu Nr. 7 bis 10

Beschlussfassung zur Änderung des Vereinsnamens

Beschlussfassung zur Satzungsänderung

Beschlussfassung zur Beitragserhöhung

Beschlussfassung zur Kooperation mit dem Seniorenverband

Bestellung des Kassenprüfers

Entlastung des Vorstandes

Vorstellung der Kandidaten zur Wahl des geschäftsführenden Vorstands

Aussprache zu 18.

Verschiedenes

13:15 Uhr Bekanntgabe des Wahlergebnisses

 

13:30 Uhr Öffentlicher Teil

Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden

Grußwort der Stadt Stuttgart (angefragt)

Grußworte

Ansprache der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Marion Gentges zu aktuellen justizpolitischen Themen mit anschließender Podiumsdiskussion

Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.

Der Veranstaltungsort bietet auch unter Beachtung der Corona-VO ausreichend Raum, um ein persönliche Teilnahme der Mitglieder zu gewährleisten. -

I. Antrag zu Ziffer 7 der Tagesordnung:

Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge beschließen:

Der Name des Vereins lautet zukünftig:

„Deutscher Richterbund Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)“

Begründung:

Wie bereits mehrfach erörtert versprechen wir uns davon eine bessere Medienwirkung. Außerdem wird der Verbandscharakter unseres Vereins verdeutlicht. Eine Änderung der Rechtsform geht damit nicht einher.

II. Antrag zu Ziffer 8 der Tagesordnung:

Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge beschließen:

Die Satzung in der Fassung vom 24.06.2016 wird wie folgt geändert:

Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„Satzung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)“

§ 2 der Satzung wird wie folgt geändert:

In der Überschrift wird vor dem Wort „Sitz“ das Wort „Name“ eingefügt.

Dem Wortlaut des § 2 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:

„1. Der Verein führt den Namen „Deutscher Richterbund Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)“.

Die bisherigen Absätze 1 bis 3 werden Absätze 2 bis 4.

§ 3 wird wie folgt geändert:

Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

„4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten (Anschrift, E.Mail-Adresse) sowie der Bankverbindung (bei Bankeinzug) mitzuteilen.“

Die Absätze 4 und 5 werden Absätze 5 und 6.

Begründung:

Die Satzungsänderung beruht im Wesentlichen auf der beschlossenen Namensänderung.

Die Änderung des § 3 dient der Sicherstellung, dass keine unrichtigen Daten verwendet werden.

III. Antrag zu Ziffer 9 der Tagesordnung:

Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge beschließen:

„Die Beitragspflicht für Pensionäre und Pensionärinnen beträgt ab dem Jahr, das dem Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem Seniorenverband des öffentlichen Dienstes BW folgt

bei Bezug der DRiZ: 145,00 €,

ohne Bezug der DRiZ: 120,00 €.


Begründung:

Der Verein beabsichtigt, beim Seniorenverband öffentlicher Dienst BW eine sog. „Fördermitgliedschaft“ zu beantragen. Damit können die pensionierten Mitglieder des Vereins die außergerichtliche Beratung des Seniorenverbandes in Beihilfe-, Versorgungs- und Versicherungsfragen in Anspruch nehmen. Hierfür hat der Verein für jedes pensionierte Mitglied einen Betrag von (derzeit) 2,00 € monatlich, jährlich 24,00 €, abzuführen.

Eine Mitgliedschaft des Vereins im BBW und DBB ist mit der Fördermitgliedschaft nicht verbunden.

IV. Antrag zu Ziffer 10 der Tagesordnung:

Die Mitgliederversammlung des Vereins der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg möge beschließen:

Der Verein beantragt beim Seniorenverband des öffentlicher Dienst BW die sog. „Fördermitgliedschaft“. Eine Mitgliedschaft beim BBW und DBB ist ausgeschlossen.

Begründung:

Auch für pensionierte Kolleginnen und Kollegen sind die Aktivitäten des Vereins bereits derzeit vorteilhaft. Sie nehmen z.B. an Besoldungserhöhungen teil, wofür sich der Verein auch in Zukunft mit aller Kraft einsetzen wird. Auch im Beihilfebereich kommen Erfolge des Vereins auch pensionierten Kolleginnen und Kollegen zugute.

Der weiteren Unterstützung pensionierter Kolleginnen und Kollegen soll die Fördermitgliedschaft im Seniorenverband Baden-Württemberg nutzen. Vgl. die Begründung zu III.

Der Gesamtvorstand schlägt folgende Kandidat*innen zur Wahl des Vorsitzes des Landesverbandes und der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands vor:

Zur Wahl des Vorsitzenden:

Schindler, Wulf Vors. Richter am LG Landgericht Tübingen

Zur Wahl der weiteren Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes:

Albrecht, Andreas Richter am Landgericht Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg

Brilla, Andreas Direktor des Amtsgerichts Amtsgericht Sinsheim

Deutscher, Raphael Richter am Sozialgericht Sozialgericht Reutlingen

Dr. Krämer, Esther Richterin am Landgericht Landgericht Stuttgart

Kühl, Hanna Richterin am Landgericht Landgericht Mannheim (ab 01.09.21)

Dr. Lösch, Susanne Richterin am Landgericht LG Mannheim

Rilling, Johanna Richterin Landgericht Stuttgart

Selg, Ulrike Richterin am Oberlandesgericht OLG Stuttgart

Dr. Stoiber, Christopher Staatsanwalt StA Stuttgart

Tresenreiter, Wolfgang Vorsitzender Richter am Landgericht LG Ulm

Wagner, Markus, Oberstaatsanwalt GenStA Stuttgart

Werner, Christine Direktorin des Amtsgerichts AG Ulm

Winkelmann, Norbert Vorsitzender Richter am Landgericht (waVR) LG Stuttgart

Dr. Wußler, Sebastian Direktor des Amtsgerichts Amtsgericht Bühl

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

leider müssen wir unsere für übermorgen, den 16.10.2020, 10:00 h geplante Jahresmitgliederversammlung in Remseck absagen.

Die Corona-Fallzahlen haben sich im Landkreis Ludwigsburg und in der Stadt Remseck in den letzten Tagen so steil nach oben entwickelt, dass die Durchführung der Mitgliederversammlung  nicht mehr zu vertreten wäre.

Wir bedauern diesen Schritt sehr, halten ihn jedoch für unvermeidlich.

Die derzeitige Dynamik des Infektionsgeschehens macht es unwahrscheinlich, dass uns dieses Jahr noch eine Mitgliederversammlung in Form einer Präsenzsitzung gelingen könnte. Wir werden daher prüfen, die Mitgliederversammlung digital als Online-Veranstaltung durchführen zu können, auch wenn wir die persönliche Begegnung mit Ihnen sehr bevorzugen würden. Wir werden Sie schnellstmöglich über unser weiteres Vorgehen unterrichten.

Im Namen des gesamten geschäftsführenden Vorstands verbleibe ich mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen, dass Sie alle gesund bleiben mögen,

Wulf Schindler

- Vorsitzender -

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW)

wird am

Freitag, den 30. Juni 2023 um 10.00 Uhr s.t.

 Haus der Wirtschaft, Bertha-Benz-Saal

 Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart

stattfinden.

 

Vorläufige Tagesordnung

10.00 Uhr Verbandsinterner Teil

  1. Begrüßung

  2. Grußwort des Oberbürgermeisters (angefragt)

  3. Bericht des Vorsitzenden

  4. Kassenbericht

  5. Bericht des Kassenprüfers

  6. Aussprache zu Nr. 3 bis Nr. 5

  7. Bestellung des Kassenprüfers

  8. Antrag zur Sachspende an die Generalstaatsanwaltschaft Kiew

  9. Aussprache zu Nr. 8

  10. Beschlussfassung zum Antrag Ziffer 8

  11. Entlastung des Vorstandes

  12. Verschiedenes

 

13:30 Uhr Öffentlicher Teil

  1. Begrüßung und Ansprache des Landesvorsitzenden

  2. Grußworte

  3. Ansprache der Justizministerin des Landes Baden-Württemberg Marion Gentges zu aktuellen justizpolitischen Themen

  4. Podiumsdiskussion zum Thema

„Justiz - Quo Vadis? - Stellung, Ansehen und Besoldung -

I. Antrag zu Ziffer 8 der Tagesordnung:

Die Mitgliederversammlung des Deutscher Richterbundes Baden-Württemberg, Verband der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. (DRB BW) möge beschließen:

Antrag:

„Die Mitgliederversammlung möge beschließen, eine Sachspende im Gesamtwert von bis zu 10.000 Euro zu Händen von Herrn Oberstaatsanwalt Klaus Hoffmann, Staatsanwaltschaft Freiburg, in seiner Funktion als Senior Prosecutor Atrocity Crimes Adivisory Group zur Unterstützung des Generalstaatsanwalts der Ukraine bei der Aufklärung von Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte und sonstiger staatlicher russischer Stellen im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine zu leisten, und zwar in Form von Hilfsmitteln wie Laptops, Druckern, Digitalkameras, rechtsmedizinische Ausrüstung u. ä., die Oberstaatsanwalt Hoffmann nach Maßgabe einer ihm von der Generalstaatsanwaltschaft der Ukraine übermittelten Liste in Absprache mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland auswählt und über das Auswärtige Amt in die Ukraine verbringen lässt.“

Begründung:

Der DRB BW möchte mit der Sachspende die Aufklärung möglicher Kriegsverbrechen von Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte und sonstiger staatlicher russischer Stellen im Rahmen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine unterstützen.

Anträge zur Tagesordnung können gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung bis spätestens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden gestellt werden.