Bundestag beschließt Förderung von Videokonferenztechnik

Der Deutsche Bundestag hat am 17. November 2023 die Förderung von Video-Gerichtsverhandlungen in der Ziviljustiz beschlossen.

Richter sollen bei einer anstehenden Verhandlung auch dann eine Teilnahme per Video anordnen, wenn das nur von einem der Verfahrensbeteiligten gewünscht wird. Allerdings kommen Videoverhandlungen nach dem nochmals überarbeiteten Entwurf nur „in geeigneten Fällen“ überhaupt infrage.

Damit hat die Ampel die Forderung des Deutschen Richterbundes (DRB) aufgegriffen, dem prozessleitenden Gericht mehr Entscheidungsspielraum zu geben. Die Ampel-Koalition habe jetzt zwar formal weitere Schritte zur Digitalisierung der Ziviljustiz beschlossen, sie müsse aber noch weitaus mehr für die praktische Umsetzung tun, so der DRB. „In zahlreichen Gerichten fehlt es weiterhin an leistungsfähiger Technik und IT-Support, um Videoverhandlungen häufiger einsetzen zu können“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn gegenüber den Medien. Der vom Bundesjustizminister versprochene Digitalisierungsschub verlaufe bislang eher in Zeitlupe.

Auch in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung forderte Rebehn, Bund und Länder müssten Investitionen in Milliardenhöhe tätigen - sowohl in neue Hardware und Software als auch in den Netzausbau und in smarte KI-Assistenten für die Justiz. „Mit einem auf 50 Millionen Euro jährlich eingedampften Schmalspurbudget wird die Ampel-Koalition die Justiz-Digitalisierung in Deutschland nicht spürbar beschleunigen können“, so Rebehn.

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Bild von Matthias Schröter Matthias Schröter Pressesprecher
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