Berlin. Ein zum Jahresbeginn 2026 erhobener Ländervergleich zur Besoldung von Richtern und Staatsanwälten belegt, wie unterschiedlich die Bezahlung in den Bundesländern weiterhin ist.
So erhält ein junger unverheirateter Richter oder eine junge ledige Staatsanwältin in Bayern zum Start der beruflichen Laufbahn monatlich 5514 Euro brutto, das sind 688 Euro oder 12 Prozent mehr als ein Berufsanfänger im Saarland bekommt (4826 Euro). Das Saarland bildet damit unverändert das Schlusslicht. Knapp davor stehen Sachsen-Anhalt auf dem vorletzten und Bremen auf dem drittletzten Platz. Hinter Spitzenreiter Bayern und dem zweitplatzierten Hamburg (5402 Euro monatlich) steht Hessen (5389 Euro) auf Position drei. Berlin rangiert auf Platz vier.
Bei Richterinnen und Staatsanwälten mit langjähriger Berufserfahrung geht die Gehaltsschere noch weiter auseinander. So beträgt beispielsweise die R1-Besoldung nach zehn Jahren Berufserfahrung für eine verheiratete Richterin oder Richter mit zwei Kindern in Sachsen-Anhalt 7428 Euro brutto im Monat, während es im Saarland mit 6175 Euro mehr als 1250 Euro weniger sind. Bei der R2-Besoldung mit gleichem Familienstatus im zwanzigsten Berufsjahr beträgt die Differenz in der Spitze sogar 1426 Euro. Hier führt Hessen das Besoldungsranking der Bundesländer mit 9657 Euro an, während das Saarland mit 8231 Euro brutto monatlich abermals am schlechtesten abschneidet.
